Auf Sex folgt Knast - Sexualmoral in den USA und Europa

Januar 28th, 2007 | by Lawlita |

“This country is going straight to hell”, spricht Colonel Frank Fitz in American Beauty nach der morgendlichen Lektüre der Zeitung, und meint damit vermutlich: Alles geht den Bach runter, weil Sitte und Werte verfallen.
Ein sehr wichtiger Wert in allen Kulturen ist dabei jener der Sexualmoral - und da glänzen die Vereinigten Staaten nun mit einem nicht nur konservativen, sondern auch überaus scheinheiligen Selbstverständnis.

Dem “aufgeklärten” Europa mutet die mittelalterliche Sexualmoral der einflussreichen christlich-fundamentalistischen Gruppierungen in den USA allerdings eher seltsam an: Wenn 4jährige Kinder aus der Vorschule fliegen, weil sie die Erzieherin unsittlich berührt haben, ein 17jähriger wegen eines Blowjobs mit einer 15jährigen für 15 (!) Jahrer ins Gefängnis kommt (hierzu auch dieser Eintrag lesenswert), oder ein Lehrer, weil er im Anatomieunterricht der siebten Klasse seine Schüler einen Penis an die Tafel zeichnen ließ, von der Schule suspendiert wird, schüttelt Europa den Kopf, und findet wieder Möglichkeiten zum USA-Bashing.

Dabei sollte man aber nicht verkennen, dass auch in Europa Sexualmoral per Gesetz durchgesetzt wird. So verfolgt zwar Deutschland in Bezug auf Prostitution eine (umstrittene!) Politik der Entkriminalisierung, andere Länder, beispielsweise Schweden folgen aber eher dem Abolitionsprinzip, also dem Ziel, Prositution langfristig abzuschaffen. Dabei verstehen sie Prostituierte als Opfer der Freier, diese werden seit 1999 mit Geldstrafen oder Haftstrafen bis zu 6 Monaten belangt. Norwegen und teilweise auch Italien tendieren zum schwedischen Modell.

Deutschland verbietet beispielsweise die Vielehe und zensiert sexuelle Literatur (bspw. Josefine Mutzenbacher) und Filme.

Inzwischen in Deutschland nicht mehr ausdrücklich verboten, aber durch Tierschutzgesetze teilweise aufgefangen, ist Zoophilie (Sex mit Tieren), der Vertrieb von dementsprechender Pornographie allerdings ist weiterhin strafbar.

Auch eine Form der rechtlichen Durchsetzung von Sexualmoral war es, dass deutsche Strafgerichte Körperverletzungshandlungen, die im Rahmen von BDSM-Praktiken begangen werden, teilweise als sittenwidrig einstuften, um so den Täter trotz Einwilligung des Partners bestrafen zu können. (Inzwischen hat der BGH entschieden, dass der Begriff der Sittenwidrigkeit eng auszulegen sei, und Gerichte auf den objektiven Grad der Lebensgefährlichkeit abzustellen haben, dies ist aber letzlich nur eine Entschärfung der rechtlichen Indoktrination)

Nicht übersehen sollte man bei diesen Betrachtungen, dass auch und gerade das Tabu-Thema des sexuellen Kontakts mit Kindern letztlich mit der Macht des Rechtes diktierte Sexualmoral ist. Es gibt und gab nicht nur Kulturen, die in dieser Hinsicht eine entsprechend andere Einstellung haben, auch erkennt man die Willkür, wenn man betrachtet, das Jungen und Mädchen entgegen beispielsweise dem deutschen Gesetz vor dem 14ten bzw. 16ten Lebensjahr einvernehmlich Sex haben, ihre Partner, sofern über 14, dafür aber kriminalisiert werden.

Welche Sexualmoral von Menschen als “richtig” oder “falsch” verstanden wird, ist dabei letztlich nicht mehr als Prägung und Gewohnheit.
Dass aber die Prägung einiger, die über den notwendigen Einfluss verfügen ihre Ansichten legislativ durchzusetzen, die Freiheit (Entfaltungsfreiheit als auch jene Freiheit die einem genommen wird, wenn man im Knast landet) vieler beschränkt, ohne über mehr als Grundlage zu verfügen als beliebige, religiös-moralisch motivierten Vorstellungen, sollte einen darüber nachdenken lassen, inwiefern man persönlich solcherlei motiviertem Recht Geltung zumisst.

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