Der Unterschied zu Guantanamo

Juli 12th, 2007 | by Lawlita |

Geis: Der Unterschied zu Guantanamo ist jedenfalls, natürlich so, wie ich das kenne, ist ein vernünftiges Verhalten, und dann muss man immer wieder auch prüfen, ist das noch ein Gefährder [Link eingefügt vom Verf.]? Und da müssen schon rechtliche Möglichkeiten gegeben sein, diesen Staatsakt, der durch die Festnahme ja geschieht, rechtsstaatlich überprüfen zu lassen. Aber dazu brauchen wir zunächst einmal eine Änderung unserer Gesetzeslage.

So Norbert Geis, der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Deutschlandfunk zur Frage, was die dauerhafte Internierung von Gefährdern ohne Gerichtsprozess von Guantanamo unterscheidet.

(Gefunden via lawblog.de)

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