Die lästige Menschenwürde und die BILD
April 26th, 2007 | by Lawlita |Oeffinger berichtet über die neueste FalschBerichterstattung der BILD zum Dauerbrenner Christian Klar.
Zu lebenslang Verurteilte müssen auf Bewährung freigelassen werden, wenn sie keine Gefahr für die Gesellschaft mehr darstellen und sie, salopp formuliert, lange genug einsaßen. Das gebietet - so das Bundesverfassungsgericht - die Menschenwürde.
Ein Wort, das BILD zwar kennt, aber nicht versteht. Denn bei BILD gibt es Menschenwürde nur für Menschen, die ihre Tat auch bereuen. Anders lassen sich die jüngsten Schlagzeilen kaum verstehen.
Mit dieser Auffassung ignoriert BILD die Rechtsprechung des BverfG und pervertiert den Gehalt der unantastbaren Menschenwürde, indem sie sie vom Wohlverhalten abhängig macht.
Ruft man sich zusätzlich in Erinnerung, aus welcher Zeit der mit der Strafandrohung lebenslänglich ausgestattete Mordparagraph § 211 StGB und die von BILD implizit vertretene Auslegungsauffassung stammt (Drittes Reich), dann wird bedenklich klar, in welcher politischen Ecke die Berichterstattung der BILD anzusiedeln ist.
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