Die Meinungsfreiheit in Anarchie und Staat

Juli 6th, 2007 | by Lawlita |

Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut und eine Errungenschaft der Aufklärung.

Der Gedanke, jeder habe das Recht, seine Meinung frei zu äußern, ist letzlich ein Ausfluss des Verständnisses des Menschen als zoon politicon. Denn wenn der Mensch als Souverän den Staat schaffen und formen soll, muss er auch seine Meinung in einem geistigen Gedankenaustausch darstellen und diskutieren können.

Blogs daher Meinungsfreiheit. Dieser Beitrag ist Meinungsfreiheit. Die BILD ist Meinungsfreiheit. Scientology ist Meinungsfreiheit.

Seit je her stellt aber der Staat den größten Feind der freien Meinung dar. Er verbietet Menschen den Mund und sperrt sie ein. Er tötet Oppositionelle und vernichtet Bücher und Schriften. Er kriminalisiert Meinungen, die er für schädlich hält. Häufig geschieht letzteres beispielsweise, wenn die offizielle NS-Geschichtsschreibung angetastet wird.

Aus dem Verständnis des Staates als (natürlichem) Feind bürgerlicher Freiheiten konstituieren sich grundlegende Freiheitsrechte des Einzelnen als Abwehrrechte, die dieser dem Leviathan als Schutzschild vor dessen Eingriffen entgegenhalten kann.

Aus diesem Grunde entfalten Grundrechte ihre Wirkung (fast) immer nur zwischen Bürger und Staat.
Wenn also Blogger oder Foren-Admins nach ihrem Gutdünken User und Posts löschen, dann mag dies ein Schlaglicht auf ihre persönliche Einstellung zu freiheitlichen Fragen werfen – das Verhalten berührt aber nicht den Bereich, den die Meinungsfreiheit juristisch betrachtet schützen soll.

Doch auch, wenn der Staat selber die freie Meinungsäußerung einschränken möchte ist ihm dies nicht grundsätzlich verwehrt, solange er dabei legitime Ziele verfolgt.
Am Häufigsten wird wohl die persönliche Ehre und der Schutz der Jugend als Rechtfertigung dafür herangezogen, Beleidiger zu bestrafen, auf Unterlassung zu verklagen, Bücher, Filme und Computerspiele zu indizieren und Holocaust-Leugner einzusperren.

Dies fußt auf der Überzeugung, dass eine grenzenlose Gewährleistung von freier Meinungsäußerung nicht möglich sei, weil ansonsten kollidierende Rechtsgüter anderer Menschen unverhältnismäßig betroffen wären. Auf eine Kurzformel gebracht bedeutet dies: freedom of speech as long as you don’t say too much.

Das Internet bietet erstmalig die Möglichkeit einer Verifizierung dieser Aussage.
Innerhalb des (zensurfähigen) Internets existieren Netzwerke, die durch ihre durchdachte Architektur, Kryptografie und Dezentralität sowohl eine unmittelbare Zensur durch Entfernen von Informationen als auch eine mittelbare durch Auffinden und Bestrafen des Äußernden verhindern sollen. Ein solches ist bspw. Freenet, welches durch seine Konzeption als Darknet zusätzlich eine Infiltration durch nicht vertrauenswürdige Mitglieder verhindern soll.

Gegenwärtig tummelt sich in Freenet daher vieles, was auf Grund strafrechtlicher Sanktionierung das Licht der Öffentlichkeit eher scheut. So existieren bspw. Foren, in denen über Grund und Rechtfertigung von „childlove“ diskutiert, und persönliche Vorzüge und Material ausgetauscht werden.

Ideen, eine demokratische Zensur in Freenet zu etablieren, wurde von den Entwicklern zwar angedacht, aber schnell wieder verworfen, auch wenn damit von der Mehrheit unerwünschten Verhaltensweisen kein Einhalt geboten werden konnte.

Dies war die einzig richtige Entscheidung.
Denn da auch im Staat Freiheitsbeschränkungen vom Parlament, und damit unter demokratischen Gesichtspunkten von der Mehrheit des Volkes ausgehen, ist die Ausrichtung von Grundrechten als Begrenzung staatlichen Handelns immer gegenmehrheitlich.
Die Meinung der Mehrheit des Volkes bedarf keines grundrechtlichen Schutzes, wohl aber die der gesellschaftlich verfolgten Minderheit.

Unter diesem Aspekt wäre ein demokratisch bereinigtes Freenet zu einer Diktatur der Mehrheit verkommen, deren einseitige Fixierung durch Gruppendenk-Verhalten noch verstärkt worden wäre.
Damit hätte das offene Internet, welches unter meinungsfreiheitlichen Gesichtpunkten der straf- und zivilrechtlichen Kontrolle der Staatsgewalt unterliegt, einen besseren Schutz für Meinungs-Minderheiten und eine höhere Pluralität geboten, als das formal unkontrollierte Freenet.

Aus der Tatsache, dass Freenet so als ein freies, unkontrolliertes und anonymes Netzwerk auch von der Mehrheit abgelehnten Dingen wie KiPo weiterhin Raum bietet, ohne eine Handhabe dagegen offerieren zu wollen, entwickelte sich eine Gegenbewegung von „Anti-Pädo-Trollen“, die versuchen, solche Teile des Netzwerkes bspw. durch Spamming lahmzulegen.

Auf der anderen Seite werden von „Pädos“ teilweise Namen und Adressen von Mitgliedern der Polizei veröffentlicht, die speziell auf den Kampf gegen KiPo spezialisiert sind.

Überträgt man dieses Verhalten auf das wirkliche Leben, so liegt der Schluss nahe, dass, nicht mehr virtuell begrenzt, die eingesetzten Mittel auf beiden Seiten nicht derart harmlos bleiben würden.

Hobbes Theorie vom Naturzustand als Ort maximaler Freiheit aber dafür minimaler Überlebenschancen, der erst durch die Konzentration aller legitimer Gewalt bei einen mächtigen Dritten, dem Staat, aufgelöst wird, lässt sich in diesem Kontext sehr schön erkennen. Im Umkehrschluss bedeutet eine Auflösung des Gewaltmonopols nämlich eine Rückkehr zum Naturzustand.
Genau dies lässt sich in durch die Virtualität abgeschwächter Form im Freenet beobachten.

Letzlich beschränkt somit zwar der Staat die Meinungsfreiheit seiner Bürger und pönalisiert die Übertretung der realistisch betrachtet willkürlich gezogenen Grenzen.
Allerdings sind diese immer noch weiter, als es in einer offenen, staatlich nicht geregelten soziologischen Struktur der Fall wäre, in der sich eine Meinungsdiktatur der Mehrheit im Sinne des Survival of the Fittest durchsetzen würde.

Umfassende Meinungsfreiheit kann daher nur abseits des Staates und abseits demokratischer Normativität in totaler Anonymität gewährleistet werden. Einen solchen Raum zu schaffen und mit ihm umzugehen, ohne ihn durch einen aus willkürlich-subjektiven Wertungen entstehenden Regelungsdrang zu zerstören, bedarf allerdings eines schwer zu akzeptierenden Verständnisses von Freiheit. Ein solches hatte Voltaire im Kern erkannt, als er erklärte:

Ich verabscheue, was Sie sagen: ich werde Ihr Recht, es zu sagen, bis zum Tod verteidigen.

Konkret bedeutet dies nicht nur zu akzeptieren, dass “religiös Verirrte“, “politisch Irrende“, “Pädophile“, “Kommunisten“, “Terroristen” und sonstige Feindbilder ihre Freiheit in ihrem Sinne nutzen, sondern auch die Kräfte auszuhalten die frei werden, wenn verhasste Meinungen mit der eigenen kollidieren.

Wer das nicht kann oder will, braucht dies nicht zu tun. Er soll dann allerdings auch nicht von Freiheit sprechen.
Denn wer in ihr etwas anderes sucht als Freiheit, ist zum Dienen geboren.

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  1. One Response to “Die Meinungsfreiheit in Anarchie und Staat”

  2. By Christian on Dez 14, 2007 | Reply

    Gut gebrüllt Löwe und danke der Suchmaschine, die mich hierher geführt hat.
    Ist es aber nicht auch so, dass ich die Freiheit und vor allem das Recht auf Leib und Leben, Ehre usw. besitze?
    Kann / darf die eine Freiheit die andere Beschränken oder darf ich die Freiheit des anderen mit meiner Freiheit auf Ehre selber einschränken? ich denke da ganz profan an Blutrache, wie sie von so vielen Kulturen noch praktiziert wird.

    Mein Recht auf die eigene Meinung ist mir ebenso viel Wert wie mein Recht auf meine Ehre. Obwohl Ehre als Wort recht abgenutzt ist und man es auch mit Ruf ersetzen könnte. Trotzdem ist es mir wichtig, wie ich von anderen wahrgenommen werden. beschränkt nun jemand mit seinem Recht auf freie Meinungsäusserung mein Recht auf Ehre… welches Recht ist das edlere? Welchem Recht soll Vorrang gewährt werden?

    Die Reduzierung auf Voltaire ist mir etwas zu einfach. Der Kern mag stimmen, auch ich bin mit mancher Meinng nicht einverstanden und könnte wenn ich dürfte. Solange diese Meinung aber nicht die Rechte von mir oder einer anderen Person beschränkt, so lange werde ich die Meinung gelten lassen resp. zur Diskussion stellen.

    Christian

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