Die “Online-Durchsuchung” und die Farce “Richterband”

August 4th, 2007 | by Lawlita |

Wie Heise berichtet, hat sich Peter Struck (SPD) in Fragen der sog. Online-Durchsuchung dem Standpunkt der Union angenähert.

Für mich ist unverzichtbar, dass ein unabhängiger Richter die Daten prüft und herausfiltert, was nicht für die Ermittler zugänglich sein darf.

Damit meint Struck das aus der Diskussion um akustische Überwachungen stammende sog. Richterband. Bei diesem wird auch bei privaten Inhalten das Überwachungsband nicht abgeschaltet, allerdings muss vor der Verwertung der Aufnahme diese zunächst zur Sichtung einem Richter vorgelegt werden. Dieser soll dann die höchstpersönlichen, die Menschenwürde berührende Gesprächsinhalte rausschneiden und die Verwertung untersagen.

Vorteil: Die Praxis, erst einmal über belanglose oder private und unverdächtige Dinge zu reden, damit etwaige Überwachungen eingestellt werden (müssen), und dann auf den Punkt zu kommen, würde verhindert.

Nachteil: Zumindest gegenüber dem Richter gibt es kein Privatgeheimnis mehr.

Das Bundesverfassungsgericht hat daher in seinem Urteil zum großen Lauschangriff in Randnummer 135 klargestellt:

Die Überwachung muss in Situationen von vornherein unterbleiben, in denen Anhaltspunkte bestehen, dass die Menschenwürde durch die Maßnahme verletzt wird. Führt die akustische Wohnraumüberwachung im Übrigen unerwartet zur Erhebung von absolut geschützten Informationen, muss sie abgebrochen werden, und die Aufzeichnungen müssen gelöscht werden; jede Verwendung solcher im Rahmen der Strafverfolgung erhobener absolut geschützter Daten ist ausgeschlossen.

Dies spricht relativ eindeutig gegen ein Richterband.

Ungeachtet dessen lässt sich das Prinzip des Richterbands kaum auf die sog. Online-Durchsuchung übertragen, denn das Eindringen des BKA in private Computer und der Download von Dateien ohne diese Sichten zu dürfen, bringt ungeachtet der jur. Problematik auch erhebliche Probleme technischer und praktischer Natur mit sich:

So ist erstens nicht nur der Inhalt einer Datei privater Natur, sondern bereits der mit ihr verbundene Name. “sex_ich_mit_lydia.avi” muss überhaupt nicht erst angeschaut werden (auf das “Wie” des sexuellen Kontaktes); bereits der Dateiname verrät Details (das “Ob” des sexuellen Kontaktes), die eindeutig der Intimsspähre, und damit dem unantastbaren Kernbereich privater Lebensführung zuzurechnen ist.
Diese Informationen wären trotz Richterband für die Ermittler sichtbar. Vergleicht man dies mit der akustischen Überwachung, so würden dort die Ermittler das Gespräch im Schlafzimmer nicht mithören, aber die Aufschrift auf dem Band, welche den Inhalt zusammenfasst, lesen dürfen.

Zweitens ist die Informationsmenge viel umfassender. Kommt bei einer Telefonüberwachung schon einiges zusammen, so liegen auf einem Computer ungleich mehr Daten. Wenn nun die Ermittler keine Vorauswahl treffen dürfen, der Überwachte seine Dateien nicht unbedingt eindeutig benennt und Dateiendungen keine wirkliche Relevanz haben können, existiert für das BKA nur eine sinnvolle Reaktion:

Alles wird kopiert!

Alles bedeutet vielleicht zwischen 20 GB und 200 GB. Eine halbwegs ordentliche Sichtung würde pro Einzelfall Wochen bis Monate dauern. Dies führt zu einer Belastung, die das gegenwärtige richterliche Personal nicht bewältigen kann, wie der Deutsche Richerbund (DRB) bereits bei weit weniger umfangreicher akustischer Überwachung zu bedenken gab.

Drittens sind Ermittlungsrichter im Regelfall keine IT-Cracks. Wenn diese allerdings bereits bei einer *.odt-Datei daran scheitern, dass Microsoft Word sie nicht öffnen kann, wird die Online-Durchsuchung nicht von Erfolg gekrönt sein.
Für eine vernünftige forensische Analyse haben die Ermittlungsbehörden Spezialpersonal. Dieses dürfte aber, da nicht “Richter”, nicht zum Einsatz kommen. Damit das System Richterband also überhaupt funktioniert, bedürfte es der Neueinstellung hunderter speziell ausgebildeter Ermittlungsrichter.

Viertens müssten Texte und Videos, sofern nicht auf Deutsch, zunächst übersetzt werden. Dies würde nicht nur Zeit kosten, sondern weiteren Personen den Einblick ins Privatleben erlauben.

Fünftens würde die Online-Durchsuchung keinerlei Vorteile mehr aufweisen. Es würde lange dauern bis erste Ergebnisse vorlägen und die Maßnahme wäre auf Grund der Menge der über die (mögl. schmalbandige Internetverbindung) zu kopierenden Daten sehr auffällig. Sollten Berichte der letzten Tage korrekt sein, wäre darüber hinaus mehrmaliges heimliches (!) Eindringen in die Wohnung des zu Überwachenden erforderlich.

Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass ein Richterband bei Online-Durchsuchungen ungeachtet der juristischen Problematik die Intimssphäre nicht ausreichend schützen kann, eine kaum zu bewältigende Informationsmenge produzieren, gegenwärtig nicht verfügbares hochqualifiziertes Personal erfordern und keinerlei Vorteile bieten würde.

Mir fallen nur drei Gründe ein, warum die Online-Durchsuchung trotzdem mit aller Macht durchgeboxt werden soll:

1) Die Politik ist in IT-Fragen schlichtweg derart inkompetent und schlecht beraten, dass sie die Problematik überhaupt nicht sieht.

2) Die Online-Durchsuchung ist nicht mehr als ein Placebo und Aktionismus.

3) Die Online-Durchsuchung soll anders funktionieren und anderen Zwecken dienen, als publik gemacht wird und im Salamischeiben-System ausgebaut werden.

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  1. One Response to “Die “Online-Durchsuchung” und die Farce “Richterband””

  2. By lakerz on Aug 6, 2007 | Reply

    Ich befürchte dass es der dritte Punkt sein wird…

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