Fundstück: Die “komissarische Reichsregierung” vor Gericht
März 21st, 2007 | by Lawlita |Klare Worte findet das AG Duisburg in seiner Entscheidung 46 K 361/04:
Unter Bezugnahme auf den anstehenden Versteigerungstermin hat der Schuldner mit Schreiben vom 18. Januar 2006, bei Gericht eingegangen am 21. Januar 2006, beantragt, das gesamte Verfahren für rechtswidrig zu erklären. Er ist der Ansicht, das Grundgesetz sei am 17. Juli 1990 außer Kraft getreten, und verbreitet sich auf insgesamt 28 Seiten über die staats- und völkerrechtliche Lage Deutschlands, über seinen persönlichen Rechtsstatus als vermeintlich exterritorialer Staatsangehöriger des Deutschen Reiches sowie über eine angeblich fortgeltende Reichsverfassung “in der Fassung vom 19. Januar 1996″.
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1. Die Ausführungen des 1960 geborenen Schuldners über die Grundlagen der gegenwärtigen staatlichen Ordnung in Deutschland und über seinen persönlichen Rechtsstatus sind abwegig. Eine deutsche Reichsverfassung vom 19. Januar 1996, eine kommissarische Reichsregierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist.
Die allgemein anerkannte, historisch, politisch und rechtlich legitime verfassungsmäßige Grundlage der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Rechts-ordnung und ihrer Institutionen ist das Bonner Grundgesetz vom 23. Mai 1949 in seiner zuletzt durch das Gesetz vom 26. Juli 2002 geänderten Fassung. Es ist nach wie vor in Kraft. Die Bundesrepublik Deutschland in den Grenzen von 1990 ist der gegenwärtige deutsche Nationalstaat. Einen anderen gibt es nicht. Die Bundesrepublik Deutschland ist als Staat mit dem früheren Deutschen Reich identisch, sie ist dessen heutige rechtliche und tatsächliche Erscheinungsform.
Das Deutsche Reich in seiner historischen Gestalt ist spätestens mit der bedingungslosen Kapitulation aller Streitkräfte vom 7. und 8. Mai 1945 institutionell vollständig zusammengebrochen. Seine damals noch vorhandenen Organe und sonstigen staatsrechtlichen Strukturen sind im Mai 1945 auf allen Ebenen endgültig weggefallen, an ihre Stelle sind in den folgenden Jahren, zuletzt durch die deutsche Wiedervereinigung vom 3. Oktober 1990, neue, durch allgemeine Wahlen historisch und rechtlich uneingeschränkt legitimierte Strukturen getreten.
Anderslautende Behauptungen und Rechtsansichten beruhen auf ideologisch bedingten Wahnvorstellungen. Sie werden gemeinhin allenfalls von rechtsradikalen Agitatoren oder von Psychopathen vertreten.
Zu einer weiteren Auseinandersetzung mit den Prämissen oder Schlussfolgerungen des Schuldners besteht kein Anlass. Eine gerichtliche Entscheidung muss sich nicht mit jedem tatsächlichen Vorbringen und jedem vorgebrachten Rechtsgedanken der Beteiligten ausdrücklich befassen. Sie muss lediglich darlegen, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen maßgeblich sind.
Der Schuldner nimmt im Übrigen seine Ausführungen offenkundig selbst nicht ernst. Indem er nämlich beim Amtsgericht Duisburg Anträge stellt, die auf rechtlich verbindliche Entscheidungen abzielen, erkennt er zugleich die auf dem Grundgesetz beruhenden Institutionen in Deutschland an.
(Alle Hervorhebungen vom Verfasser, Quellennachweise der Übersicht halber entfernt, jedoch im Originaltext nachlesbar)
Tags: 46 K 361-04, Amtsgericht, deutsches Reich, Duisburg, Fundstück, Reichsregierung, Skurriles, Urteil

