Gegen den Vorwurf des Kuschelvollzug

November 17th, 2006 | by Lawlita |

Spiegel.de - Gefolterter Häftling ruft vergeblich um Hilfe

Sie ließen ihn Urin trinken und vergewaltigten ihn - zwölf Stunden lang
quälten drei Häftlinge einen Zellengenossen. Dann zwangen sie ihn, sich
zu erhängen. Nur einmal unterbrachen sie die Folteraktion: Als Wärter
die Zelle betraten. Der 20-Jährige hatte verzweifelt um Hilfe gerufen.

Ein 19jähriger Mann der eine halbjährige Jugendstrafe wegen Diebstahls mit Waffen absitzt wird in seiner Gefängniszelle getötet. Und ausnahmsweise folgt nicht in üblicher Weise die populistische Forderung nach einem “Ende des Kuschelvollzugs”. Sogar Bundesjustizministerin Zypries fordert bessere Haftbedingungen.

Das hat im Wesentlichen einen Grund. Das Bundesverfassungsgericht rügte bereits am 31ten Mai 2006 den jeder gesetzlichen Grundlage entbehrenden Jugendstrafvollzug.

Eingriffe in Grundrechte bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. […] Es gibt keinen Grund, weshalb für den Jugendstrafvollzug etwas anderes
gelten sollte. Gefangene im Jugendstrafvollzug sind Grundrechtsträger
wie andere Gefangene auch. Hinsichtlich der verfassungsrechtlich
gebotenen Regelungsform für Grundrechtseingriffe besteht daher zwischen
Erwachsenen- und Jugendstrafvollzug kein Unterschied.

Das sah zwar sah die bayrische Staatsregierung das anders, und erklärte sich auch dementsprechend vor dem BverfG, nichts destotrotz forderte auch damals schon das Bundesjustizministerium in einer Presseerklärung verbesserte Haftbedingungen und einen auf jugendliche Erfordernisse zugeschnittenen Strafvollzug, u.a. auch “Einzelunterbringung bei Nacht”.

Das es seit Jahrzehnten nicht unternommen wurde ein Jugendstrafvollzugsgesetz zu verabschieden hat im wesentlichen einen Grund. Bis zur Föderalismusreform lagen die Kompetenzen hierfür beim Bund - mit Zustimmungspflicht des Bundesrates. Und diese torpedierten immer wieder die Verabschiedung eines Gesetzes. Aus Kostengründen.

Tags: , , , , , , , , ,

Verwandte Artikel

Post a Comment