Kurden gegen Türken - Wahnsinn aus dem täglichen Leben
März 7th, 2007 | by Lawlita |Nach den Feststellungen des Landgerichts fand das Tatgeschehen vor dem Hintergrund von Streitigkeiten zwischen Türken und Kurden in der Stadt N. statt. Am Tattag hat der Angeklagte (ein Türke), nachdem er von S. (einem Kurden) dazu aufgefordert worden war, sein Kraftfahrzeug geparkt und ist ausgestiegen. Er rechnete angesichts einer Auseinandersetzung mit dem Sohn des S., die zwei Tage vorher stattgefunden hatte, mit einer verbalen Auseinandersetzung.
Als nach dem Verlassen des Fahrzeugs Se., der Beifahrer S.s, auf ihn zukam, rechnete der Angeklagte mit einer tätlichen Auseinandersetzung mit Se. und erwiderte, nachdem Se. ihn ohne erkennbaren Anlaß mit der Faust in das Gesicht geschlagen hatte, den Schlag. Gegen den sodann erfolgenden Angriff des S., der mit einem erhobenen Beil auf ihn zurannte, wehrte sich der Angeklagte mit einem Warnschuß und einem weiteren Schuß aus der unerlaubt mitgeführten Pistole Beretta 7,65 mm.
Unmittelbar danach griff Se. in Richtung seines Gürtels, wo der Angeklagte “etwas” blinken sah. Der Angeklagte glaubte, Se. würde zu einer Schußwaffe greifen wollen, und schoß ihm, ohne abzuwarten, ob er tatsächlich eine Waffe ziehen würde, in den Bauch, wobei er ihn lebensgefährlich verletzte.
In diesem Augenblick kam aus einem nahegelegenen Lokal der ebenfalls der Volksgruppe der Kurden angehörende Seyfettin K. auf den Angeklagten zugerannt. Er hielt ein Messer in der vorgestreckten Hand, mit dem er auf dem Weg zum Angeklagten den sich ihm in den Weg stellenden A. in den Oberschenkel stach. Der Angeklagte schoß aus Angst erstochen zu werden aus einer Entfernung von etwa zwei Metern auf K. Dieser starb unmittelbar an den Folgen des Brustschusses.
Schon während des Angriffs des S. hatte sich vor dem Lokal eine allgemeine Schlägerei zwischen Türken und Kurden entwickelt.
Quelle: 3 StR 542/00 vom 09.05.2001
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