Lebensnah

März 20th, 2008 | by Lawlita |

Der Täter sperrt den Gatten ein, um die Gattin ungestört begatten zu können.
(Aus einem juristischen Sachverhalt)

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  1. One Response to “Lebensnah”

  2. By Dron on Mai 3, 2008 | Reply

    Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot…
    (Deutsche Verwaltungspraxis)

    Ein Ehemann hat in der Regel seinen Wohnsitz dort, wo sich seine Familie befindet (BFH BstBL 85, 331). Ein Verschollener hat seinen Wohnsitz bei der Ehefrau (FG Düsseldorf EFG 58,144).
    (Kommentar zur Abgabenordnung von Klein /Orlopp)

    Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil ein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt sondern versackt werden.
    (Merkblatt der Deutschen Bundespost)

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