-
Neue Beiträge
-
Neue Kommentare
- Lawlita bei Wer oder was traumatisiert wen?
- Dron bei Wer oder was traumatisiert wen?
- Lawlita bei BASE und die Datenverbindungen - 8ter (und letzter?) Teil
- Thomas bei BASE und die Datenverbindungen - 8ter (und letzter?) Teil
- Lawlita bei Wer oder was traumatisiert wen?
- Dron bei Wer oder was traumatisiert wen?
- Lawlita bei Wer oder was traumatisiert wen?
Kategorien
- 1984 (12)
- Allgemein (10)
- Überwachung (1)
- Chick-Check (5)
- In eigener Sache (2)
- IT (23)
- Kurz notiert (21)
- Nachrichten die die Welt nicht braucht (9)
- Netzwelt (20)
- Politik & News (38)
- Recht, Gerechtigkeit, Unrecht (49)
- Sinn, Sein und Sinne (20)
- Wortspiegel (1)
Blogroll
Medien
Philosophie
Politik
Recht
Tags auf dieser Seite
Überwachung Abrechnung Abzocke BASE Bundesverfassungsgericht BverfG Datenschutz Datenverbindungen Deutschland E-Plus EU Europa Fehler Freiheit Grundrecht Grundrechte Gut Handy Handyvertrag Ich Leben Linux Medien Menschenwürde MI NS Online-Durchsuchung Philosophie Politik Propaganda Rechnung Recht Rechtsstaat Satire Schäuble Sein Sex Sicherheit Studium Terror Urteil USA Verfassung Vorratsdatenspeicherung Wahl-
M E T A
-
Lizenz

This work is licensed under a Creative Commons Attribution-ShareAlike 2.0 License.
--
Beachte bitte das diese Lizenz grundsätzlich für alle Inhalte dieser Seite gilt, es sei denn es wird explizit auf eine andere Lizenz verwiesen.


One Response to “Lebensnah”
By Dron on Mai 3, 2008 | Reply
Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot…
(Deutsche Verwaltungspraxis)
Ein Ehemann hat in der Regel seinen Wohnsitz dort, wo sich seine Familie befindet (BFH BstBL 85, 331). Ein Verschollener hat seinen Wohnsitz bei der Ehefrau (FG Düsseldorf EFG 58,144).
(Kommentar zur Abgabenordnung von Klein /Orlopp)
Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil ein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt sondern versackt werden.
(Merkblatt der Deutschen Bundespost)