VI ZR 48/06 - Kind als Schaden

Donnerstag, November 16th, 2006

Bundesgerichtshof VI ZR 48/06 - Arzt haftet für Unterhalt Die Klägerin ist Mutter eines im Dezember 2002 geborenen gesunden Sohnes. Sie verlangt von ihrem Gynäkologen, dem Beklagten, aus eigenem und aus abgetretenem Recht des Kindsvaters Ersatz des den Eltern durch die Unterhaltsverpflichtung entstandenen und noch entstehenden Schadens. Der Beklagte hatte es übernommen, der Klägerin im Januar ...