Über den stillen Niedergang von 61 Jahren Rechtsentwicklung

November 5th, 2006 | by Lawlita |

heute.de - Von Zustimmung bis Kritik

Als das Ende einer Ära könnte man das Todesurteil gegen Saddam Hussein auffassen, das Ende von Völkermord und Menschenrechtsverletzungen im Irak. Trefflich könnte man darüber streiten inwiefern das Schicksal des irakischen Volkes, heldenhaft und altruistisch befreit von den USA, sich zum besseren gewandt hat.

Viel interessanter ist jedoch die Frage welchem Zweck eine Bestrafung Saddams folgt. Gängige Strafrechtslehren sind, sofern sie jemals zutreffend waren, nicht anwendbar. Spezialprävention (der Täter soll dahin gebracht werden zukünftig keine Straftaten mehr zu begehen) führt sich bei Todesstrafe per se ad absurdum, oder nach anderer Lesart, zur höchsten Blüte. Die Wirkung von Generalprävention (Abschreckung anderer) ist schon im einfachen Strafrecht umstritten. Schlichtweg nicht existent ist diese aber bei Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Staatsführer, kurz bei Menschen, deren Lebensmotto ist: L’état est moi!

Wirft man den Siegermächten nach dem zweiten Weltkrieg in Deutschland Siegerjustiz vor, so muss man bedenken dass es damals keine Gerichtsbarkeit und Rechtsgrundlage gab, die geeignet gewesen wäre Hitler & Co abzuurteilen (nulla poena sine lege). Gerade aus dieser Kritik an den Nürnberger Prozessen entstand letzten Endes das Völkerstrafrecht, als Teil desselben der Internationale Strafgerichtshof (IStGH).

Welchen Grund also gibt es dafür, ein Militärgericht im Irak dafür zu nutzen, Saddam Hussein den Prozess zu machen? Immerhin wird diesem unfairen Prozess ohne rechtliche Grundlage, unter wechselndem Vorsitz von im Eilverfahren ausgebildeten Richtern, mit Verstoss gegen zahlreiche rechtlichen Grundsätze, einem archaischen Urteil und gespickt mit Kritik von Amnesty International, dem Vatikan und großen Teilen Europas immer und überall der offene Vorwurf der blindwütigen Siegerjustiz anhaften.

Selbst den USA kann dieses Urteil nicht nutzen, denn es beschädigt ihr Image im Irak und der übrigen Welt noch mehr, und offenbart die tiefe Sackkasse in die die Regierung Bush ihr Land durch ihr arrogantes unilaterales Handeln geführt hat. Denn der wirkliche Grund den Prozess vor einem irakischen Sondergericht zu führen liegt im IStGH selbst. Von den Vereinigten Staaten kategorisch abgelehnt und boykottiert wäre es einem unannehmbaren Gesichtsverlust gleichgekommen Saddam Hussein diesem zu überstellen.

Bisher war es lediglich ein Gefühl, die Regierung Bush würde rückwärtsgewandte Politik betreiben. Heute können wir beziffern wo sie angekommen ist: Beim 20ten November 1945. In exakt 15 Tage können wir somit in trauriger Gewissheit begutachten wie 61 Jahre Rechtsentwicklung von höchstem Niveau auf Grund von unverhohlen national-egoistischen und personell-fanatischen Interessen vorsätzlich torpediert werden. L’état c’est moi!

UPDATE vom 02.01.07:
Inzwischen ist Saddam Hussein auch hingerichtet worden.

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